KUNDENINFORMATION (zur ÖNORM EN 81-20)

ÖNORM EN 81-20 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge
ÖNORM EN 81-50 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Prüfungen— Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
Von der ÖNORM EN 81-1 und ÖNORM EN 81-2 zur ÖNORM EN 81-20 und ÖNORM EN 81-50
Die Überarbeitung der bisherigen ÖNORM EN 81-1 und -2 wurde durch die Weiterentwicklung des Standes der Technik notwendig. Folgende Änderungen wurden umgesetzt:
• Zusammenführung der ÖNORM EN 81-1 und ÖNORM EN 81-2 in die neue ÖNORM EN 81-20,
• Neugliederung und Aufspaltung der Prüfungen in die neue ÖNORM EN 81-50,
• Einarbeitung der drei Ergänzungen A1- A3,
• Einarbeitung der bisherigen Interpretationen,
• Erhöhung der Sicherheit aufgrund von Änderungen bei den verfügbaren Technologien
• Notwendigkeit zum Wiederspiegeln des geänderten Standes der Technik,
• Berücksichtigung grundlegender Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aus den einschlägigen EU-Richtlinien.
FRISTEN / ÜBERGANGSREGELUNG
• 01.01.2015 Veröffentlichung als ÖNORM.
• Bis 31. Juli 2017 dürfen die ÖNORMEN EN 81-1 und -2 angewendet werden.
• Ab 1. August 2017 darf nur mehr die ÖNORM EN 81-20 angewendet werden. Das heißt, alle Aufzüge die ab dem 1. August 2017 vom Sachverständigen abgenommen werden (positive maschinentechnische Abnahme gemäß Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 BGBl. II Nr. 280/2015 idgF), müssen gemäß den Bestimmungen der ÖNORM EN 81-20 ausgeführt sein. HINWEIS: Eine Ausnahmeregelung ist nicht vorgesehen!

PLANUNGSINFO
Bei Projekten die eine längere Planungs- und Realisierungsphase haben, sollten bereits jetzt die Bestimmungen der ÖNORM EN 81-20 berücksichtigt werden, insbesondere die baulich relevanten Bestimmungen.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Aufzugsmanagement Team