Sehr geehrter Aufzugsbetreiber,
mit 1. August 2025 ist die novellierte OÖ Aufzugsverordnung in Kraft getreten (Details und Fristen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument).
Wesentliche Änderung:
Alle Personenaufzüge ohne CE-Kennzeichnung sind einer sogenannten Sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen. Betroffen sind:
- sämtliche Aufzüge älter als Baujahr 1995
- die meisten Aufzüge der Baujahre 1995–1999
Bei dieser einmaligen Prüfung wird beurteilt, ob und welche Abweichungen zum heutigen Stand der Technik bestehen. Insgesamt werden 74 normierte Prüfpunkte überprüft.
Sollten Abweichungen festgestellt werden, die ein mittleres oder hohes Gefahrenrisiko darstellen, schreibt die Verordnung in den Folgejahren entsprechende technische Nachrüstungen vor.
👉 Wichtig: Die fristgerechte Durchführung liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Damit Sie den Überblick behalten, übernehmen wir für Sie die Terminverwaltung:
- Die relevanten Fristen werden von uns vorgemerkt
- Im Rahmen des jährlichen Befundes informieren wir Sie rechtzeitig über die Notwendigkeit der Sicherheitstechnischen Prüfung
- Zusätzlich erhalten Sie zeitgerecht ein Angebot für die Durchführung
Sie erhalten dieses Schreiben bewusst frühzeitig – denn: Information bedeutet Vorsprung!
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Aufzugsmanagement-Team