Umsetzung und Unterstützung der Sicherheitstechnischen Überprüfung von Aufzugsanlagen für die Bundesländer Steiermark, Oberösterreich und Tirol

Die die STPAV ist nun auch für nicht gewerbliche Anlagen in den Bundesländern

• Steiermark
• Oberösterreich
• Tirol.

gültig. Die festgesetzten Fristen wurden gemäß der unten angeführten Tabelle vorgeschrieben.

Das Aufzugsmanagement unterstützt die verantwortlichen Betreiber bei der Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen.
• Durchführung einer Bedarfserhebung mit dem Kunden
• An Hand dieser wird eine individuell angepasste Ausschreibung verfasst und an mindestens 3 Unternehmen versendet
• Danach wird gemeinsam mit dem Kunden der Bestbieter ermittelt. Somit können Kunden langfristig planen und bekommen für ihren Bedarf die optimale Lösung.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Aufzugsmanagement Team