TIROLER LANDESGESETZ

Gemäß der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 7. Juli 2015 gelten die in der u.a. Tabelle vorgegebenen Fristen für die „Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen“.

Für Fragen steht Ihnen das Aufzugsmanagement gerne zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Ausschreibungen und Abwicklungen.

70_Aufzugs-HebeanlagenVO_Kundmachung-495254333836353.docx – LGBLA_TI_20150728_70.pdfsig