Anbau einer Außenaufzugsanlage im Glas- Panelschacht

Anbau einer Aufzugsanlage.

Innerhalb von 5 Monaten wurde vom Aufzugsmanagement ein gesamtes Bauvorhaben abgewickelt. Im Umfang waren folgende Leistungen inkludiert:

  • Ausarbeitung mit dem Bauherren bezüglich Ausführung und Ausstattung
  • Detailplanung der Gewerke
  • Erstellung der Ausschreibungen für Aufzug und Schacht
  • Vergabeverhandlungen der Gewerke
  • Erstellung der Auftragsschreiben
  • Bauleitung für die Gewerke
  • Übernahme und Prüfung der Gewerke
  • Rechnungsprüfung und Abwicklung der Haftrücklässe

Das Aufzugsmanagement mit dem der spezifischen Erfahrung im Bereich Aufzug und Aufzugschacht die Abwicklung und Ausführung der Leistungen koordiniert und dem Bauherrn somit eine langfristige kostenoptimale Lösung geliefert.

Wir gratulieren den beteiligten Firmen über die gelungene Ausführung.

Das Aufzugsmanagementteam

Aufzug Schacht

Schacht Aufzug

Aufzugsmodernisierung Wien

Im Jahr 2016 wurden wir von der HV Dr. Neller bzgl. der Projektunterstützung bei einem umfangreichen Modernisierungsprojekt in Wien 1 angefragt.

Die notwendigen Evaluierungsmaßnahmen nach der ÖNORM 2454 und weitere technische Verbesserungen waren zu planen. Der Umfang des Projektes war

  • die komplette Erneuerung der Schachtumwehrung und Behebung weiterer Evaluierungsrisken
  • die technische Verbesserung durch eine neuen Steuerung und eines neuen Antrieb
  • die Sanierung der Kabine (Boden)

Die Vorgespräche und Anforderungen der zuständigen Hausverwaltung und der Eigentümer haben einen Umsetzungsplan in zwei Phasen erfordert.

  1. Phase:

Der Austausch der Schachtumwehrung war nur in festgelegten Zeitabschnitten möglich, da das Haus sieben Stockwerke hat der Aufzug in den Früh- / Abend- und Nachtstunden zur Verfügung stehen musste.

Die Firmen Preinl Stahlbau und die Malermeister Betrieb Wutzlhofer haben diese Herausforderung angenommen und in einer sehr professionellen und für die Eigentümer sehr gut annehmbaren Weise umgesetzt.

Die Phase 1 des Projektes wurde im Jänner 2016 gestartet und in 7 Wochen umgesetzt.

2.  Phase

Der umfangreiche technische Umbau wurde von der Firma OTIS im Sommer 2016 durchgeführt. Der Aufzug wurde mit einer modernen frequenzgeregelten Sammelsteuerung und einem Gen2 Gurt Antrieb ausgestattet. Weiters wurden noch der Kabinenboden saniert und die mittleren Risikopunkte der Evaluierung behoben.

 

Wir möchten uns hier bei allen Beteiligten, Eigentümern und der zuständigen Hausverwaltung herzlichst für das Vertrauen, die aktive Abstimmung und erfolgreiche Umsetzung des Projektes bedanken. Der Sachverständige hat die Anlage ohne zusätzliche Anforderungen abgenommen und daher können wir dieses Projekt als erfolgreich abschließen.

 

Die kurze Fotoshow verdeutlicht den Umfang des Projektes … (auf WEB Seite)

mit freundlichen Grüßen

Ihr Aufzugsmanagementteam

Salzgries 21

KUNDENINFORMATION (zur ÖNORM EN 81-20)

ÖNORM EN 81-20 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge
ÖNORM EN 81-50 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Prüfungen— Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
Von der ÖNORM EN 81-1 und ÖNORM EN 81-2 zur ÖNORM EN 81-20 und ÖNORM EN 81-50
Die Überarbeitung der bisherigen ÖNORM EN 81-1 und -2 wurde durch die Weiterentwicklung des Standes der Technik notwendig. Folgende Änderungen wurden umgesetzt:
• Zusammenführung der ÖNORM EN 81-1 und ÖNORM EN 81-2 in die neue ÖNORM EN 81-20,
• Neugliederung und Aufspaltung der Prüfungen in die neue ÖNORM EN 81-50,
• Einarbeitung der drei Ergänzungen A1- A3,
• Einarbeitung der bisherigen Interpretationen,
• Erhöhung der Sicherheit aufgrund von Änderungen bei den verfügbaren Technologien
• Notwendigkeit zum Wiederspiegeln des geänderten Standes der Technik,
• Berücksichtigung grundlegender Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aus den einschlägigen EU-Richtlinien.
FRISTEN / ÜBERGANGSREGELUNG
• 01.01.2015 Veröffentlichung als ÖNORM.
• Bis 31. Juli 2017 dürfen die ÖNORMEN EN 81-1 und -2 angewendet werden.
• Ab 1. August 2017 darf nur mehr die ÖNORM EN 81-20 angewendet werden. Das heißt, alle Aufzüge die ab dem 1. August 2017 vom Sachverständigen abgenommen werden (positive maschinentechnische Abnahme gemäß Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 BGBl. II Nr. 280/2015 idgF), müssen gemäß den Bestimmungen der ÖNORM EN 81-20 ausgeführt sein. HINWEIS: Eine Ausnahmeregelung ist nicht vorgesehen!

PLANUNGSINFO
Bei Projekten die eine längere Planungs- und Realisierungsphase haben, sollten bereits jetzt die Bestimmungen der ÖNORM EN 81-20 berücksichtigt werden, insbesondere die baulich relevanten Bestimmungen.

Für Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Aufzugsmanagement Team